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Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
Rechtsfolgen der Organschaft trotz der deren Unkenntnis?
[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672 Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird im insolvenzrechtlichen Sinne mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt. Ob dies auch gilt, wenn die Vorauszahlungen im Fall einer nicht erkannten Organschaft zunächst gegen die Organgesellschaft festgesetzt und von dieser auch entrichtet worden sind, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung geklärt (, NWB GAAAH-42555).
I. Aufrechnung mit Haftungsforderungen
[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallDas Finanzamt hatte Forderungen wegen Umsatzsteuer-Vorauszahlung und wegen Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle der AB-GmbH angemeldet. Der Insolvenzverwalter bestritt diese Forderungen und teilte dem Finanzamt mit, dass zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmen A eine Organschaft mit der GmbH als Organgesellschaft bestehe, was das für A zuständige Finanzamt bestätigte. Das Finanzamt nahm zudem die GmbH als Organgesellschaft für die vom Organträger geschuldeten Umsatzsteuern in Haftung und meldete diesen Betrag zur Tabelle an. Die Haftungsberechnung enthielt nur Steuerforderungen, die ohne die Organschaft von der GmbH selbst zu entrichten gewesen wären. Gleichzeitig verrechnete das Finanzamt durc...