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Einsatz von Bundesbediensteten in den neuen Bundesländern
Bei ihren Unterstützungsmaßnahmen zum Auf- und Ausbau der öffentlichen Verwaltung und der Justiz in den neuen Bundesländern zielt die Bundesregierung vorrangig ab auf die Integration des fachlich und persönlich geeigneten Personals aus dem Beitrittsgebiet in einen rechtsstaatlich ausgerichteten leistungsfähigen und zeitgemäßen öffentlichen Dienst. Neben der Unterstützung bei der Schaffung der dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine funktionsfähige öffentliche Verwaltung und insbesondere bei der Einführung des Berufsbeamtentums in den neuen Ländern stehen insoweit vor allem die Aktivitäten des Bundes im Bereich der Aus- und Fortbildung im Vordergrund.
Als weitere Schwerpunkte der Hilfe beim Verwaltungsaufbau setzt die Bundesregierung die Schaffung von Anreizen für die dauernde oder vorübergehende Tätigkeit von Mitarbeitern aus dem westlichen Bundesgebiet in der öffentlichen Verwaltung in den neuen Bundesländern sowie die finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen insbesondere in der Form von Personalkostenzuschüssen.
Hierzu ist die engagierte Mitarbeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus dem bisherigen Bundesgebiet nach wie vor dri...