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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 17 | Verfahrensrecht: Ertragsteuerliche Beurteilung ist für die Umsatzsteuer nicht maßgebend

Der BFH hat ein erstinstanzliches Urteil des FG Hessen aufgehoben und zurückverwiesen, weil das FG bei der umsatzsteuerlichen Frage, ob der Kläger Unternehmer gewesen ist und mit der Vermietung eines Grundstücks steuerpflichtige Umsätze ausgeführt hatte, lediglich auf ertragsteuerliche Aspekte eingegangen war. Die ertragsteuerliche Beurteilung sei aber für die Umsatzsteuer nun mal nicht maßgebend. Das nennt man dann wohl eine Ohrfeige für die Finanzrichter aus Kassel!

Bevor wir gleich zu unserem ausführlichen Thema des Monats kommen, möchten wir Sie noch auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Verfahrensrecht aufmerksam machen. Das ist eine schöne Anekdote aus dem Bereich „Es gibt nichts, was es nicht gibt.”

In § 119 FGO heißt es: Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist.

Diese Vorschrift kommt naturgemäß nur selten zur Anwendung. Eigentlich sollte man es ja von einem Finanzgericht auch erwarten dürfen, dass es seine Entscheidung ausreichend begründet.

Dem Bundesfinanzhof lag jetzt ein Fall vor, in dem um die umsatzsteuerliche Frage gestritten wurde, ob der Kläger ...

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