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NWB Nr. 36 vom Seite 2845 Fach 29 Seite 957

Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost Ergebnisse der Tarifrunde 1992

von Regierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Im 36 vom 31. 8.Anschluß an die für den Bereich des BAT (alte Bundesländer) abgeschlossene Tarifrunde 1992 (vgl. dazu NWB F. 29 S. 953 ff.) wurde am für den Bereich des BAT-O (neue Bundesländer) die Tarifrunde beendet. Die Vergütungsregelung sieht im wesentlichen einen Stufenplan zur weiteren Anpassung der Vergütung an das Niveau des BAT vor. Die tarifliche Regelung ist frühestens zum 31. 12. 1993 kündbar.

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung

Die Grundvergütungen, die Ortszuschläge und Zulagen werden von bisher 60 v. H. ab auf 70 v. H.; ab auf 74 v. H. und ab auf 80 v. H. der jeweils für das Tarifgebiet des BAT geltenden Beträge angehoben. Entsprechend der für den Bereich des BAT getroffenen Regelung, wonach sich dort für die Angestellten der Vergütungsgruppen IIb und höher die lineare Erhöhung (um 5,4 v. H.) erst ab Juni 1992 auswirkt, erhalten auch im Bereich des BAT-O die entsprechenden Angestellten die Vergütung in Höhe von 70 v. H. auf der Grundlage der erhöhten ”West-Vergütung” erst ab Juni 1992.

Die Tabellen mit den Vergütungssätzen für die Zeit ab 1. 5. bzw. bis (Anlagen 1a bis 6a zum Vergütungstarifvertrag Nr. 2) für Angestellte im B...

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