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Praxisfragen zum Zuordnungswahlrecht und der Zuordnungsentscheidung
Probleme erkennen und Risiken vermeiden
Der Vorsteuerabzug setzt dem Grunde nach voraus, dass der Unternehmer die Leistung „für sein Unternehmen“ bezieht. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer bei Eingangsleistungen, die er sowohl unternehmerisch als auch privat nutzt, ggf. eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen vornehmen muss. Dies setzt nach derzeitiger Sicht der Rechtsprechung und Finanzverwaltung eine zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung voraus. Eine zeitnahe Dokumentation soll vorliegen, wenn sie bis zum Regelabgabetermin für die Steuererklärung, d. h. gem. § 149 Abs. 2 Satz 1 AO bis zum 31.7. des Folgejahres, erfolgt ist (vgl. , BStBl II 2014 S. 76; Abschnitt 15.2c Abs. 16 UStAE). Ob diese Auffassung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, ist allerdings derzeit Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH (vgl. ). Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Beratungspraxis geht der folgende Beitrag auf zentrale Fragen rund um das Thema Zuordnungswahlrecht und Zuordnungsentscheidung ein. Ausgehend von der Frage, in welchen Fällen es überhaupt einer Zuordnungsentscheidung bedarf, wird aufgezeigt, wie und bis wann die Dokumentation in der Praxis erfolg...