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Übungsklausur aus dem Umwandlungssteuerrecht
6.–8. Teil des UmwStG (§§ 20–25 UmwStG)
Die nachfolgende Klausur dient Kandidaten der StB-Prüfung zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung und ergänzt den Beitrag der Autoren in , NWB VAAAH-44306. Sie weist einen mittleren bis gehobenen Schwierigkeitsgrad auf und ist auf eine Bearbeitungszeit von insgesamt drei Zeitstunden ausgelegt. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der Beurteilung von Einbringungsvorgängen nach §§ 20–24 UmwStG. Thematisch ist dieser Aufgabenbereich sowohl am zweiten Tag (Ertragsteuerrecht ) als auch am dritten Tag (Bilanzierung und Buchführung) der StB-Prüfung relevant.
I. Sachverhalte
1. Himmel-GmbH
Die 68-jährige Heike Himmel (wohnhaft in Frankfurt am Main) ist seit 15 Jahren Inhaberin eines Einzelunternehmens in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister eingetragen. Zum wurde folgende Bilanz aufgestellt:
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Bilanz zum
| |||
Aktiva |
Passiva | ||
Grund und Boden | 300.000 € | Kapital | 625.000 € |
Maschinen | 100.000 € | Rückstellungen | 50.000 € |
Fuhrpark | 500.000 € | Verbindlichkeiten | 575.000 € |
Forderungen | 250.000 € | ||
Bank | 100.000 € | ||
1.250.000 € |
1.250.000 € |
Um das Haftungsrisiko nicht mehr persönlich tragen zu müssen, möchte H ihre Einzelfirma in ...