Online-Nachricht - Donnerstag, 02.04.2020

Coronavirus | Bundesländer schließen Finanzämter für Besucherverkehr

Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayer, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und das Saarland haben ihre Finanzämter ab dem für den Besucherverkehr geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat Finanzminister Reinhard Meyer angeordnet, alle Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern für den Besucherverkehr zu schließen. Die Regelung gilt von Montag, dem zunächst bis zum 19. April.

„Die Finanzämter werden allerdings weiter arbeitsfähig bleiben. Wo die Möglichkeit besteht, werden wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Arbeiten von zuhause ermöglichen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Maßnahme kaum Einschränkungen verbunden, da Steuerklärungen mit der Post verschickt oder – noch einfacher – elektronisch abgegeben werden können. Um auch weiterhin für Fragen erreichbar zu sein, wird die telefonische Erreichbarkeit in den Finanzämtern des Landes ausgebaut“, so Meyer.

Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Finanzämter sind auf dem Steuerportal zu finden.

Sachsen

Die Informations- und Annahmestellen der sächsischen Finanzämter bleiben vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Die sächsische Finanzverwaltung reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus.

Steuerpflichtige können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Finanzämter wenden. Besucher, die Unterlagen persönlich in den Finanzämtern abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten des jeweiligen Amtes zu werfen.

Darüber hinaus werden Fragen, insbesondere zu allgemeinen steuerlichen Themen, durch das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Dieses ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 (Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz) erreichbar.

Das Onlineportal der Finanzverwaltung »Mein ELSTER« (www.elster.de) bietet zudem einen kostenlosen, sicheren und papierlosen Zugang zum Finanzamt.

Niedersachsen

Die niedersächsischen Finanzämter sind ab Montag, den vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Coronavirus-Bekämpfung vorsorglich bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache können in begründeten Einzelfällen weiterhin persönliche Rücksprachen erfolgen.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER (www.elster.de) zu verwenden.

Selbstverständlich kann daneben auch weiterhin per Telefon, Telefax oder mittels Brief Kontakt mit dem entsprechenden Finanzamt aufgenommen werden.

Schleswig-Holstein

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus die 17 schleswig-holsteinischen Finanzämter samt deren Außen- und Nebenstellen ab dem , zunächst bis einschließlich für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Ziel ist, die dauerhafte Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung möglichst sicherzustellen und eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.

Bürgerinnen und Bürger können ihre steuerlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin klären: Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Die Kontaktdaten zu den schleswig-holsteinischen Finanzämtern finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben, um eine möglichst weitgehende automatisierte Bearbeitung zu ermöglichen. Auch Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt können über das Verfahren ELSTER (www.elster.de) übermittelt werden.

Rheinland-Pfalz

Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der Finanzverwaltung von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter 0261 20 179 279 zur Verfügung.

Für Fälle, in denen ein persönliches Erscheinen unbedingt erforderlich ist, stehen die Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter mit persönlichen Beratungsgesprächen ab sofort nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden.

Baden-Württemberg

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg sich dazu entschlossen, die Zentralen Informations- und Annahmestellen der Finanzämter für den allgemeinen Besuchsverkehr bis auf weiteres zu schließen.

Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich die Möglichkeit, in dringenden Fällen bei ihrem Finanzamt einen Besprechungstermin telefonisch zu vereinbaren. Des Weiteren können sie sich auch über das auf der Homepage ihres Finanzamts eingestellte Kontaktformular an ihr örtliches Finanzamt wenden.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger außerdem den Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung nehmen. Zusätzlich hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos im Einsatz.

Bayern

Ab dem , wird der Publikumsverkehr in den Servicezentren an den bayerischen Finanzämtern bis einschließlich zum 19. April vorübergehend vorsorglich eingestellt.

Die Steuerverwaltung ist und bleibt aber voll funktionsfähig. Der Service der Finanzämter bleibt weiterhin in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Kontakt zu den Finanzämtern und der Erhalt von Informationen ist für die Bürgerinnen und Bürger weiter über verschiedene Wege möglich, z.B.: Telefon, Schriftlich per Post oder durch den Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts, via E-Mail (unter Abwägung der Sicherheitsrisiken), über ELSTER.

Die Vereinbarung eines persönlichen Termins mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bleibt weiterhin möglich.

Außerdem stellt die Bayerische Steuerverwaltung auch online viele Informationen zu steuerlichen Themen sowie diverse Formulare zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter zur Verfügung.

Hessen

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus sind die Finanzservicestellen aller hessischen Finanzämter ab dem vorübergehend geschlossen. Die Finanzämter in Hessen arbeiten trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter.

Sachsen-Anhalt

Die 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Finanzämter arbeiten normal weiter, wer Fragen hat, kann zu den gewohnten Zeiten weiter anrufen. Die Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten der Finanzämter in Sachsen-Anhalt finden Sie hier. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wird empfohlen, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben.

Brandenburg

Brandenburgs Finanzministerium hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus die 13 Finanzämter im Land Brandenburg und deren Außenstellen ab Montag, , bis einschließlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben.

Thüringen

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter werden für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. Die Finanzämter arbeiten jedoch regulär. Bei Fragen können sich Steuerpflichtige wie gewohnt telefonisch an die Finanzämter wenden.

Saarland

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Personal sowie der Bürgerinnen und Bürgern werden die Service-Center in den saarländischen Finanzämtern sowie in der Zentralen Beihilfestelle ab Montag () vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Die saarländischen Finanzämter sowie die ZBS erfüllen aber weiterhin vollumfänglich ihre Aufgaben. Eine Service-Hotline für die jeweiligen Finanzämter sowie für die ZBS wurde als Ersatz für die Service-Center eingerichtet.

Die entsprechenden Hotline-Nummern finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen.

Hamburg

Die Hamburger Finanzämter weiten vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Coronavirus-Bekämpfung einerseits die telefonische Erreichbarkeit deutlich aus, sind aber andererseits vorsorglich ab dem und bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache können in besonders begründeten Einzelfällen weiterhin persönliche Rücksprachen erfolgen. Selbstverständlich kann weiterhin per Telefon, Telefax, E-Mail oder mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten der Hamburger Finanzämtern finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Pressemitteilung Nr. 12/20 vom 14.3.2020; Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen Pressemitteilung vom 13.3.2020; Landesamt für Steuern Niedersachen Pressemitteilung vom 13.3.2020, OFD Karlsruhe Pressemitteilung Nr. 5/2020 vom 13.3.2020, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Pressemitteiung Nr. 049 vom 17.3.2020, Finanzämter Hessen Pressemitteilung vom 16.3.2020, Finanzministerium Sachsen-Anhalt Pressemitteilung vom 17.3.2020, Finanzministerium Brandenburg online, Thüringer Finanzministerium Pressemitteilung vom 12.3.2020, Finanzbehörde Hamburg Pressemitteilung v. 16.3.2020 sowie Ministerium für Finanzen und Europa Saarland Pressemitteilung vom 13.3.2020 (ImA)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-44358