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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 232/19 EFG 2020 S. 801 Nr. 11

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; InsO § 287a ; InsO § 291

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater: Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls bei vorgezogener Ankündigung der Restschuldbefreiung

Leitsatz

Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) widerlegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 14 Nr. 12
EFG 2020 S. 801 Nr. 11
PAAAH-44347

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 21.01.2020 - 6 K 232/19

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