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Abschleppen und Sicherstellung von Fahrzeugen durch Behörden und Privatpersonen
I. Einführung
In Zeiten knapper werdenden Parkraums und einer - durch fiskalische Zwänge geförderten - Parkraumbewirtschaftung durch Städte und Gemeinden (s. hierzu Vahle, NWB F. 28 S. 767) hat sich die Suche nach einem Parkplatz vor allem für Pkw zu einer nerven- und zeitraubenden Angelegenheit entwickelt. Autofahrer neigen dann gelegentlich dazu, den Wagen an geeignet erscheinender Stelle abzustellen, ohne sich um etwaige Parkverbote zu kümmern. Vielfach finden derartige Falschparker nicht etwa einen Verwarnzettel (sog. ”Knöllchen”) an ihrem Fahrzeug, sondern - schlimmer - das ganze Fahrzeug nicht mehr (vor). Aufmerksame ”Politessen” - d. h. Mitarbeiterinnen der mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs befaßten Ordnungsbehörden - haben dann vermutlich nach einer mehr oder weniger kurzen Galgenfrist einen Abschleppunternehmer bestellt und den Wagen auf den ”Haken” nehmen lassen.
Ähnliches kann einem widerfahren, wenn der geparkte Pkw andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, insbesondere eine Ausfahrt blockiert. Neben einer Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, den Aufregungen wegen des vorübergehenden Verlusts des Fahrzeuges...