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Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
I. Bußgeldkatalog
1. Ermächtigung
Bereits 1982 (BGBl 1982 I S. 2090) wurde der Bundesminister für Verkehr (jetzt: Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) durch § 26a StVG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat der Bundesminister für Verkehr erst im Jahr 1989 durch Erlaß der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Gebrauch gemacht (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 26a StVG Rn. 2), die am in Kraft getreten ist (§ 4 BKatV).
2. Verkehrssicherheitsgrundsatz
Der als Anlage der Verordnung beigefügte Bußgeldkatalog enthält einen Tatbestandskatalog von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Angaben der Geldbußen von mindestens 80 DM bzw. der Dauer des Fahrverbots (Beck/Berr, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl. 1999, Rn. 276). Vorrangiges Ziel des Bußgeldkatalogs ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
3. Tatbestände
Der Bußgeldkatalog enthält keine abschließende Regelung und keine Aufzählung sämtlicher in Frage kommenden Tatbestände. Es wurde eine Auswahl nach dem Gesichtspunkt der Häufigkeit und Verk...