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Die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
I. Der Einfluß des EU-Rechts auf das Pflichtversicherungsgesetz
Die letzte Änderung des PflVersG war zur Umsetzung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der EG, insbesondere der 3. Richtlinie Schadensversicherung (92/49/EWG v. 18. 6. 1992, ABl EG Nr. L 228 S. 1 v. ) und der Richtlinie Direktversicherung, insbesondere bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (90/618/EWG vom , ABl EG Nr. L 330 S. 44 v. ) erforderlich geworden. Der wesentliche Änderungsinhalt besteht im Wegfall der Vorschriften, die auf eine Genehmigung von Bedingungen und Tarifen durch das Bundesaufsichtsamt abgestellt haben. Gleichzeitig wurde der Entschädigungsfonds gem. §§ 12 ff. PflVersG um den Fall von Insolvenzverfahren über das Vermögen des leistungspflichtigen Versicherungsunternehmens (VU) erweitert. Auch waren die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr durch Einführung eines ”Schadensregulierungsvertreters” gem. § 8 Abs. 2 PflVersG zu schaffen. Die Änderungen sind am in Kraft getreten.
Der wesentliche Kern der EG-Richtlinien betrifft die Deregulierung des Versicherungsmarktes. Die Produktgestaltung ist danach der unternehmerischen Entscheidung j...