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Finanzierungstransaktionen nach § 1a AStG-RefE des BMF
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 199Für konzerninterne Finanzierungsbeziehungen existieren in Deutschland bisher keine verbindlichen Richtlinien zur Bestimmung und Überprüfung fremdüblicher Verrechnungspreise. Ebenso ist die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema nicht immer einheitlich. Der Referentenentwurf des BMF zu § 1a AStG gilt dem Wortlaut folgend grds. nur für Zinsaufwand deutscher Steuerpflichtiger. § 1 Abs. 6 AStG-RefE sieht keine Rechtsverordnung für den neuen § 1a vor.
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I. Zweistufiger Test
In § 1a Abs. 1 AStG-RefE ist zunächst ein zweistufiger Test vorgesehen: In einem ersten Schritt wird überprüft, ob ein Fremder Dritter dem Steuerpflichtigen das zu untersuchende Darlehen so zur Verfügung gestellt hätte. Der anschließende zweite Schritt befasst sich mit der Frage eines fremdüblichen Zinssatzes, sofern der erste Schritt die Darlehensvergabe dem Grunde nach bestätigen konnte.
[i]1. Stufe: Fremdüblichkeit dem Grunde nachEine Anforderung besteht in der Prognose der Erfüllung des „Kapitaldienstes“ über die Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 4 AStG-RefE), der laut Begründung explizit aus Zinszahlungen und Tilgung besteht. Diese Untersuchung ist aus ...