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Parkraumbewirtschaftung in den Gemeinden
I. Einführung
In Zeiten ständig knapper werdenden öffentlichen Parkraums und schrumpfender öffentlicher Haushalte gehen Kommunen verstärkt dazu über, bestimmte Straßen(züge) und Stadtgebiete einer sog. Parkraumbewirtschaftung zu unterstellen. Dieses Parkraumkonzept besagt zusammengefaßt folgendes: Das (bisher) kostenfreie bzw. unbeschränkt mögliche Parken wird kostenpflichtig und hinsichtlich des berechtigten Personenkreises eingeschränkt. Denkbar sind zum einen Parkscheibenregelungen, zum anderen können Parkscheinautomaten/Parkuhren aufgestellt werden. Für die Anwohner der betroffenen Straßen werden sog. Anwohnerparkberechtigungen ausgegeben, mit welchen der Berechtigte in den ”Anwohnerbereichen” (oder auch unmittelbar angrenzenden Gebieten) ohne Rücksicht auf die vorgenannten Beschränkungen parken darf. Freilich werden für solche ”Parkscheine” Gebühren erhoben (z. B. 60 DM jährlich in Bielefeld). Für Besucher, Handwerker, Kunden, Haushaltshilfen etc. können - wiederum gegen Zahlung einer Gebühr - entsprechende Parkerlaubnisse eingeräumt werden (”Besuchertickets”). Die Parkraumbeschränkungen können auf bestimmte Tageszeiten (z. B. bis 1...