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Umsatzsteuer kompakt
Beendigung der Organschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren (BFH)
Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob nach einem Insolvenzantrag bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung im Zeitpunkt der Bestellung eines vorläufigen Sachwalters (§ 270a InsO) eine bis dahin bestehende umsatzsteuerrechtliche Organschaft beendet wird. Das FG der ersten Instanz () ging davon aus, dass bereits durch die Anordnung der Eigenverwaltung mit der Bestellung eines vorläufigen Sachwalters die Organschaft beendet werde (s. hierzu ).
Dem folgte der BFH nicht:
Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vo...