Vorsicht bei der Vermietung von PKW-Stellplätzen
Häufig umfasst ein Mietvertrag über eine Wohnung auch die Anmietung eines PKW-Stellplatzes. Die Vermietung von PKW-Stellplätzen unterliegt nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG zwar grundsätzlich der Umsatzsteuer. Eine Steuerbefreiung kommt nach Ansicht der Finanzverwaltung aber in Betracht, wenn die Stellplatzüberlassung als Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung beurteilt werden kann. Das FG Thüringen nimmt mit in einem solchen Fall nun eine eigenständige steuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung an. Die Entscheidung ist für die Praxis extrem bedeutsam, denn Vermieter müssten die Stellplatzvermietung dann grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig behandeln, ordnungsgemäße Rechnungen erteilen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Auch wäre ein Vorsteuerabzug aus damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen möglich. Matthias Oldiges und Luise Brockerhoff erläutern in ihrem das Urteil und die möglichen Konsequenzen. Gegen das Urteil wurde bereits Revision eingelegt.
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Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 5 / 2020 Seite 1
NWB NAAAH-43811