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NWB Nr. 7 vom Seite 491 Fach 28 Seite 763

Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz

von Rechtsanwalt Dr. Lars Grube, München

I. Einführung

Das Internet ist eine der spektakulärsten Entwicklungen, welche aus der Verbindung der Telefon- und Computertechnik hervorgegangen ist. Mit Hilfe spezieller Software (Browser) kann man über entsprechende Schaltstellen (Provider) Nachrichten versenden (e-mail) oder mit Hilfe von Suchmaschinen weltweit (www) in fremden Computern (Internet) oder bei entsprechenden Dienstleistern (Online-Diensten) Informationen finden. Zu den Begriffen vgl. auch Wittsiepe/Friemel, NWB F. 30 S. 1047 ff.

Der Gesetzgeber hat diesen Bereich nunmehr geregelt und unter der Bezeichnung Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) am ein entsprechendes Gesetz erlassen, welches im wesentlichen am 1. 8. 1997 in Kraft getreten ist. In der Presse wurde dieses Gesetz meist als Multimedia-Gesetz bezeichnet. Das Gesetz regelt lediglich einen Teil der entstandenen Rechtsfragen und ist noch nicht sehr detailliert (Rahmengesetz). Ein wesentlicher Teil der Rechtsfragen wird der weiteren Diskussion im Fachschrifttum und den Gerichten bzw. noch zu erlassenden Verordnungen überlassen bleiben.

Das Gesetz hat elf Artikel. Die ersten drei Artikel sind das Teledienstegeset...

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Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz

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