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RENO Nr. 3 vom Seite 9

Grundlagen Zwangsvollstreckungsrecht – Teil 1

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Was nützt der schönste Titel, wenn die Forderung nicht eingezogen werden kann? Um effizient vollstrecken zu können, muss sich der zuständige Sachbearbeiter mit der Zwangsvollstreckung auskennen. Dies beginnt bereits bei den Grundlagen. Zwangsvollstreckungsrecht ist zudem Thema des Berufsschulunterrichtes im 3. Ausbildungsjahr und Teil sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Abschlussprüfung – also auch für Auszubildende ein wichtiges Thema. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen eine Einführung in das Zwangsvollstreckungsrecht geben.

Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren

Das gerichtliche Verfahren ist unterteilt in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Ein Erkenntnisverfahren wird durch Einreichung einer Klage in Gang gesetzt. Der Richter prüft, ob der Anspruch, den der Kläger geltend macht, besteht. Ziel des Klageverfahrens ist eine Entscheidung und damit die Erlangung eines Titels – in der Regel eines Urteils. Die Beteiligten in einem Erkenntnisverfahren nennt man Kläger und Beklagter.

Das Erkenntnisverfahren ist im 1. bis 7. Buch der ZPO geregelt.

Beispiel

Die Firma X GmbH hat M Heizöl für sein Einfamilienhaus geliefert und mit 4.500 € in Rechnung geste...