Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugabstellplätzen
Die Vermietung von Fahrzeugabstellplätzen unterliegt nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG grundsätzlich der Umsatzsteuer. Eine Steuerbefreiung kommt nach Auffassung der Finanzverwaltung nur in Betracht, wenn die Überlassung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen als Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung beurteilt werden kann. Demgegenüber hat das (NWB FAAAH-41219) in einem solchen Fall eine eigenständige Leistung angenommen. Folglich unterliegen die Umsätze aus der Parkplatzvermietung der Umsatzsteuer und eröffnen somit den Vorsteuerabzug aus damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Gegen das Urteil des Thüringer FG wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: V R 41/19).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Änderung der Rechtsauffassung?
[i]FG nahm steuerpflichtige Hauptleistung anNach Ansicht des Finanzgerichts findet die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung in Fällen der Identität der Vertragsparteien keine hinreichende Grundlage in der EuGH-Rechtsprechung.
Zudem fehle es an einem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Wohnungsvermietung einerseits und der Vermietung der Stellplätze andererseits. Für die Vermietung von Stellflächen gebe es ...