Wettbewerbsverstoß einer LLP durch Angebot von Hilfeleistungen in Steuersachen - Haftung
des Organs der LLP
Leitsatz
1. Die Eintragung des Geschäftszwecks einer LLP in das Partnerschaftsregister
stellt zwar noch keine unzulässige Werbung iSv § 8 StBerG dar, sie begründet
jedoch die Erstbegehungsgefahr für eine solche. (Rn. 22 – 26)
2. Die Eintragung des Geschäftszwecks einer LLP in das Partnerschaftsregister
verbunden mit der außergerichtlichen Rechtsverteidigung ihres beklagten Organs,
der Inhalt der Eintragung entspräche den tatsächlichen Berechtigungen zur
Hilfeleistung in Steuersachen, begründet jedoch eine Erstbegehungsgefahr iSv § 8
Abs. 1 Satz 2 UWG für eine unzulässig Werbung iSv § 8 StBerG. (Rn. 23) (Rn. 29)
3. Personen, die nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt sind, sind zu
Werbemaßnahmen in Steuersachen nicht befugt. (Rn. 31)
4. Die Zulassungsschranken für steuerliche Hilfeleistungen und die damit
verbundene Versagung der Werbebefugnis durch das StBerG verstößt nicht gegen
Europarecht, insbesondere nicht gegen die Grundfreiheiten der Art. 49 AEUV
(Niederlassungsfreiheit) und 56 ff. AEUV
(Dienstleistungsfreiheit) [Primärrecht]sowie die RL 2006/123/EG vom
über Dienstleistungen im Binnenmarkt und die RL 2005/36/EG vom
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen [Sekundärrecht]. Es handelt sich
um eine unionsrechtlich zulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. (Rn.
36)
5. Die einer Personengesellschaft vergleichbare prägende Struktur einer LLP nach
der Konzeption des britischen Rechts rechtfertigt es, die für die
Personengesellschaft entwickelten Haftungsgrundsätze anzuwenden, nach denen
der Partner einer Gesellschaft für den Wettbewerbsverstoß haftet, wenn er diesen
selbst begangen, ihn pflichtwidrig nicht verhindert hat oder wenn er Teilnehmer im
Sinne von § 830 Abs. 2 BGB ist. (Rn. 56)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 462 Nr. 9 DStRE 2020 S. 1079 Nr. 17 NJW 2020 S. 10 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2020 S. 753 BAAAH-43773
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