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NWB Nr. 32 vom Seite 2669 Fach 28 Seite 701

Grundzüge des Straßenverkehrsgesetzes

von Rechtsanwalt Wolfgang Berr, Dachau

Das Straßenverkehrsgesetz enthält die Grundsatz- und Rahmenbestimmungen zu den Verkehrsvorschriften. Es gliedert sich in 5 Hauptteile:

Verkehrsvorschriften (§§ 1-6d), Haftpflicht (§§ 7-20), Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21-27), Verkehrszentralregister (§§ 28-30a), Fahrzeugregister (§§ 31-47).

I. Verkehrsvorschriften

Der erste Teil befaßt sich mit dem Begriff und der Zulassung des Kraftfahrzeugs zum Verkehr, der Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis nebst Probefahrerlaubnis, dem Verlust eines Kfz-Scheins oder Kfz-Briefs, der Kostenlast bei Verkehrszeichen sowie der Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr, verschiedene verkehrsrechtliche Verordnungen zu erlassen.

1. Begriff und Zulassung des Kraftfahrzeugs

Als Kraftfahrzeuge werden Landfahrzeuge angesehen, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 StVG). Dabei müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, zum Verkehr zugelassen sein, ausgenommen die in §§ 18, 28 Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO; vgl. dazu näher Berz, NWB F. 28 S. 595, 600) aufgeführten F...

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