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Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
A. Bußgeldkatalog
I. Ermächtigung
Durch § 26a StVG wurde der Bundesminister für Verkehr ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat der Bundesminister für Verkehr nach mehreren vergeblichen Anläufen im Jahre 1989 Gebrauch gemacht.
II. Bisherige Regelung
Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ahndung gravierender Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldkatalogen der Länder (Cramer, DAR 1988 S. 297). Diese Länderkataloge, die keine bundeseinheitliche Rechtsverbindlichkeit hatten (Jagow, Verkehrsdienst - VD - 1989 S. 122) waren ihrer Natur nach lediglich interne Weisungen an die Behörden, woran die Gerichte nicht gebunden waren (Cramer, DAR 1988 S. 297).
III. Inkrafttreten
Die BKatV trat am in Kraft (§ 4 BKatV). Änderungen sind am (VkBl 1991 S. 703), am (VkBl 1992 S. 341), am (VkBl 1993 S. 141) sowie am (BGBl I 1993 S. 2043) in Kraft getreten.
IV. Verkehrssicherheitsgrundsatz
Der als Anlage zur Verordnung beigefügte Bußgeldkatalog enthält einen Tatbestandskatalog von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Angabe der Geldbußen von mindestens 80 ...