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Arbeitsverhältnis | Kritik kein Kündigungsgrund
Eine von einem Arbeitnehmer an der Personalabteilung geübte deutliche Kritik ist kein Grund zur (außerordentlichen) Kündigung, wenn die Kritik berechtigt ist.
Nach Ansicht des Gerichts hatte für den Arbeitnehmer ein berechtigter Anlass bestanden, sich über seine Vorgesetzten zu beschweren, nachdem der ihm unstreitig zustehende Betrag für die Mehrarbeit von 200 € über längere Zeit nicht ausgezahlt worden war. Hierzu durfte er grds. das Mittel der internen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorstand wählen und war nicht gehalten, den gerichtlichen Klageweg zu beschreiten. Zwar dürfe der Arbeitnehmer Vorgesetzte nicht wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigen. Im konkreten Fall werde aus der Dienstaufsichtsbeschwerde, in der der Arbeitnehmer die Nichtzahlung der Mehrarbeitsvergü...