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Einkommensteuer | Berufsbegleitendes Fachhochschulstudium als einheitliche mehraktige Berufsausbildung
Das entschieden, dass die Annahme einer Erstausbildung nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil das Kind während des zweiten Ausbildungsabschnitts einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht.S. 687
Nach erfolgreicher [i]Krönauer/Kießling, NWB 42/2019 S. 3056Beendigung der Ausbildung zum Industriemechaniker am war der Sohn der Klägerin in Vollzeit bei seinem Ausbildungsbetrieb weiter beschäftigt und begann am an der Fachhochschule in Teilzeit ein berufsbegleitendes Studium Maschinenbau. Die Familienkasse lehnte den Antrag auf Gewährung des Kindergelds ab Februar 2012 ab, da der Sohn eine erste Berufsausbildung abgeschlossen habe, sich aktuell in einer weiteren Berufsausbildung befinde und neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehe. Das Fin...