NWB Nr. 10 vom Seite 673

Das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Nach der EuGH-Entscheidung „IO“ vom konnte der BFH nicht anders – er musste seine jahrzehntelange Rechtsprechung ändern und erstmals die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als nichtsteuerbar annehmen. Nunmehr gilt: Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. In welchen anderen Fällen die Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrats weiterhin als unternehmerisch ausgeübt anzusehen sein könnte, lässt der BFH ausdrücklich offen. Viel deutlicher konnte der BFH seine Skepsis hinsichtlich des EuGH-Urteils „IO“ kaum zum Ausdruck bringen, so Heidner – Richter im V. Senat des BFH – in seiner Urteilsanmerkung (s. NWB-Online-Nachricht v. , NWB YAAAH-41645), der die genannte EuGH-Entscheidung durchweg für nicht überzeugend hält. Zurück bleiben Fragen. Was gilt bei gemischten Vergütungen aus festen und variablen Bestandteilen? Könnte eine Gewinnbeteiligung eine Gestaltungsmöglichkeit sein? Und ist das Vergütungsrisiko das einzige Entscheidungskriterium? Diesen Fragen geht Bihler auf nach. Sein Fazit: Das letzte Wort in Sachen Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern dürfte noch nicht gesprochen sein.

Dem Nießbrauch an Einzelunternehmen und an Personengesellschaftsanteilen kommt in der Gestaltungspraxis der Unternehmensübergabe, mithin der vorweggenommenen Erbfolge, überragende Bedeutung zu. Für die Übertragung eines Einzelunternehmens hatte der BFH allerdings entschieden, dass ein Gewerbetreibender seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben kann, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Die Finanzverwaltung ist dieser Ansicht in ihrem Anwendungserlass zu § 6 Abs. 3 EStG gefolgt. Leider hat der BFH offengelassen, was er als im Rahmen des übertragenen Betriebs ausgeübte Tätigkeit versteht und wie die Fälle eines Nießbrauchs an funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen zu beurteilen sind. Zudem ergeben sich Folgefragen der bilanziellen Auswirkung der Nießbrauchsbestellung beim Nießbrauchberechtigten, aber auch beim -besteller. Böttcher/Ferstl führen daher auf exemplarisch die Konstellationen „Vorbehaltsnießbrauch am verpachteten Gewerbebetrieb“, „Vorbehaltsnießbrauch am aktiven Gewerbebetrieb“ und „Vorbehaltsnießbrauch an einer wesentlichen Betriebsgrundlage“ einem strukturierten Lösungsansatz zu.

Mit dem sog. JStG 2019 wurde die Pflicht zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Zinsen aus Forderungen, die über eine Crowdlending-Plattform erworben werden, eingeführt. Die Konsequenzen dieser Neuregelung sind nicht zu unterschätzen. Jansen arbeitet auf heraus, wo Handlungsbedarf besteht und was in der Gestaltungsberatung zur „Steueroptimierung“ bedacht werden sollte.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 673
YAAAH-43628