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Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten
(1) Die Zwischenschaltung einer nahe stehenden Person im Rahmen von Grundstücksaktivitäten des Stpfl. kann im Falle der beabsichtigten Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels nach der Rechtsprechung des BFH einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO begründen. (2) Die von dem erwerbenden Ehegatten selbst durch die Erschließung ins Werk gesetzte Wertsteigerung der Grundstücke steht einer abweichenden steuerrechtlichen Zurechnung der Einkunftsquelle grundsätzlich entgegen (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 6, § 6b, § 6c, § 15 Abs. 1 und 2 EStG; § 42 Abs. 1 und 2 AO; § 2 Abs. 1 GewStG). S. 196
(1) Wird eine Einkunftsquelle auf einen anderen – dem Übertragenden regelmäßig nahe stehenden – Rechtsträger übertragen, kann dies dazu führen, dass die Einkünfte t...