Zu § 9 ErbStG
H E 9.1
Ausführung einer Grundstücksschenkung
> , BStBl 1991 II S. 320, vom II R 33/01BStBl II S. 781, vom II R 26/02, BStBl II S. 312 und vom II R 52/02, BStBl I S. 892
Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung
> , BStBl II S. 786
Privatrechtliche oder behördliche Genehmigung
In Betracht kommen insbesondere die Genehmigung
eines von einem Minderjährigen oder sonst beschränkt Geschäftsfähigen geschlossenen Vertrags durch den gesetzlichen Vertreter (§ 108 BGB),
eines von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrags durch den Vertretenen (§ 177 BGB),
bestimmter Rechtsgeschäfte der Eltern durch das Familiengericht (§ 1365 BGB) bzw. eines Vormunds durch das Vormundschaftsgericht (§ 1821 BGB),
der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (§ 2 GrdstVG).
Schenkung einer Grundstücksteilfläche
Bei Schenkung einer Grundstücksteilfläche gilt R E 9.1 Absatz 1 entsprechend, auch wenn das Vermessungsverfahren zur Bildung einer eigenen Flurnummer noch nicht abgeschlossen wurde.
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BAAAH-43478