Zu § 3 ErbStG
H E 3.4 (2)
Anwachsungserwerb
Gesellschafter der gewerblich tätigen X-OHG sind die natürlichen Personen A, B und C zu je einem Drittel. Beim Tod des Gesellschafters A wird die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter B und C fortgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Abfindung der Erben zum Buchwert vor. Der Gesellschaftsanteil des A hatte bei seinem Tod einen steuerlichen Wert von 500 000 EUR und einen Buchwert von 300 000 EUR.
Der Anwachsungserwerb von B und C unterliegt als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer mit folgendem Wert:
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Steuerwert des
Gesellschaftsanteils A | 500 000 EUR |
Abzüglich Abfindung an die Erben zum
Buchwert | ./. 300 000 EUR |
Übersteigender Wert | 200 000 EUR |
Davon entfallen auf B bzw. C (je ½)
= | 100 000 EUR |
Der Erwerb von B und C ist in Höhe von je 100 000 EUR steuerbegünstigt nach §§ 13a, 19a ErbStG (> R E 13b.5, R E 19a.1, H E 13b.1).
Entlastungen beim Erwerb von Betriebsvermögen
> R E 13b.5
Übernahmeklausel bei zweigliedriger Personengesellschaft
> , BStBl II S. 925, 928
Vermögensanfall an eine Gesamthandsgemeinschaft
> , BStBl 1995 II S. 81
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478