Zu § 13b ErbStG
H E 13b.23
Finanzmitteltest
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festgestellter Wert
der Finanzmittel | |
./. |
festgestellter Wert der jungen Finanzmittel nach
§ 13b Absatz 4 Nummer 5
Satz 2 ErbStG; höchstens der festgestellte Wert der Finanzmittel |
= | Saldo
|
./. |
festgestellter Wert der Schulden |
= | Saldo
|
./. |
Sockelbetrag 15 % des festgestellten Werts des (Anteils)
Betriebsvermögens (vorbehaltlich Hauptzweck gemäß § 13b Absatz 4 Nummer 5 Satz 4 ErbStG) |
= | verbleibender Wert
der Finanzmittel, mindestens 0 EUR (§ 13b Absatz 4 Nummer 5 Satz 1 ErbStG) |
Finanzmitteltest bei Einzelunternehmen
Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 12 000 000 EUR, die Finanzmittel mit 9 000 000 EUR und die Schulden mit 1 000 000 EUR festgestellt. Junge Finanzmittel sind nicht vorhanden.
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Maschinen |
1 000 000 EUR |
Eigenkapital |
9 000 000 EUR |
Finanzmittel |
9 000 000 EUR |
Schulden |
1 000 000 EUR |
10 000 000 EUR |
10 000 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Finanzmittel |
9 000 000 EUR | ||
festgestellter Wert der Schulden |
./. 1 000 000 EUR | ||
Saldo
|
8 000 000 EUR | ||
Sockelbetrag | 15 % von 12 000 000 EUR = |
./. 1 800 000 EUR | |
verbleibender
Wert der Finanzmittel |
6 200 000 EUR |
Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 10 000 000 EUR, die Finanzmittel mit 3 000 000 EUR, die jungen Finanzmittel mit 100 000 EUR und die Schulden mit 1 000 000 EUR festgestellt.
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Maschinen |
7 000 000 EUR |
Eigenkapital |
9 000 000 EUR |
Finanzmittel |
3 000 000 EUR |
Schulden |
1 000 000 EUR |
10 000 000 EUR |
10 000 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Finanzmittel |
3 000 000 EUR | ||
festgestellter Wert der jungen Finanzmittel |
./. 100 000 EUR | ||
Saldo
|
2 900 000 EUR | ||
festgestellter Wert der Schulden |
./. 1 000 000 EUR | ||
Saldo
|
1 900 000 EUR | ||
Sockelbetrag | 15 % von 10 000 000 EUR = |
./. 1 500 000 EUR | |
verbleibender
Wert der Finanzmittel |
400 000 EUR |
Zusätzlich sind die jungen Finanzmittel mit 100 000 EUR als nicht begünstigtes Vermögen anzusetzen.
Finanzmitteltest bei Personengesellschaften
Der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens der A+B OHG beträgt 1 000 000 EUR. Davon entfallen auf den Gesellschafter A nach § 97 Absatz 1a Nummer 1 BewG 580 000 EUR. Die Finanzmittel betragen 600 000 EUR und die abzugsfähigen Schulden 200 000 EUR.
Zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters A gehören Finanzmittel im Wert von 100 000 EUR und eine abzugsfähige Schuld im Wert von 150 000 EUR.
A ist in Höhe von 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn und Verlustverteilung beträgt je 1/2 . Der gemeine Wert der Beteiligung des A beträgt 530 000 EUR. A überträgt seine gesamte Beteiligung auf Sohn M.
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Finanzmittel im
Gesamthandsvermögen |
600 000 EUR | ||
Anteil des
A 580 000 EUR : 1 000 000 EUR |
348 000 EUR | ||
Finanzmittel im
Sonderbetriebsvermögen des A |
100 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Finanzmittel |
448 000 EUR | ||
Schulden im
Gesamthandsvermögen |
200 000 EUR | ||
Anteil des
A 580 000 EUR : 1 000 000 EUR |
116 000 EUR | ||
Schulden im
Sonderbetriebsvermögen des A |
150 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Schulden |
266 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Finanzmittel |
448 000 EUR | ||
festgestellter
Wert der Schulden |
./. 266 000 EUR | ||
Saldo
|
182 000 EUR | ||
Sockelbetrag
15 % des gemeinen Wertes der Beteiligung des A | 15 % von
530 000 EUR = |
79 500 EUR | |
verbleibender
Wert der Finanzmittel |
102 500 EUR |
Fortsetzung des Beispiels 1.
Die Gesellschafter haben in das bzw. aus dem Gesamthandsvermögen getätigt:
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Einlagen
Finanzmittel | 200 000 EUR | ||
Entnahmen
Finanzmittel | ./. 80 000 EUR | ||
120 000 EUR | |||
Anteil des
A | |||
120 000 EUR × (580 000 EUR : 1 000 000 EUR) |
69 600 EUR |
A hat in sein bzw. aus seinem Sonderbetriebsvermögen getätigt:
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Einlagen
Finanzmittel | 50 000 EUR | ||
Entnahmen
Finanzmittel | ./. 40 000 EUR | ||
10 000 EUR |
+ 10 000 EUR | ||
Junge
Finanzmittel | 79 600 EUR |
Für A ergeben sich somit junge Finanzmittel nach § 13b Absatz 4 Nummer 5 Satz 2 ErbStG in Höhe von insgesamt (69 600 EUR + 10 000 EUR =) 79 600 EUR.
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Prüfung der
Begrenzung der jungen Finanzmittel auf den Wert der
Finanzmittel: | |
Finanzmittel im
Gesamthandsvermögen |
348 000 EUR |
Finanzmittel im
Sonderbetriebsvermögen des A |
+ 100 000 EUR |
Summe
|
448 000 EUR |
Es erfolgt damit keine Begrenzung der jungen Finanzmittel. Festgestellt werden junge Finanzmittel in Höhe von 79 600 EUR.
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Finanzmitteltest | ||
festgestellter
Wert der Finanzmittel |
448 000 EUR | |
festgestellter Wert der jungen Finanzmittel |
./. 79 600 EUR | |
Saldo
|
368 400 EUR | |
festgestellter Wert der Schulden |
./. 266 000 EUR | |
Saldo
|
102 400 EUR | |
Sockelbetrag |
15 % von 530 000 EUR = 79 500 EUR |
./. 79 500 EUR |
verbleibender
Wert der Finanzmittel |
22 900 EUR |
Zusätzlich sind die jungen Finanzmittel mit 79 600 EUR als nicht begünstigtes Vermögen anzusetzen.
Junge Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen
Vater schenkt seinem Sohn einen Teil seiner Beteiligung an einer KG. Im Sonderbetriebsvermögen hat er eine Forderung von 2 000 000 EUR, von der er 1 000 000 EUR mitüberträgt. Die jungen Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen betragen 800 000 EUR. Im Gesamthandsvermögen sind weder Finanzmittel noch junge Finanzmittel vorhanden.
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Festzustellende
Finanzmittel unmittelbar aus dem Sonderbetriebsvermögen übertragene Finanzmittel | 1
000 000 EUR |
Festzustellende
junge Finanzmittel unmittelbar aus dem Sonderbetriebsvermögen resultierende junge Finanzmittel |
800 000 EUR |
davon entfallen
auf das mitübertragene Sonderbetriebsvermögen 800 000 EUR x 1 000 000 EUR / 2 000 000 EUR |
400 000 EUR |
Vater schenkt seinem Sohn einen Teil seiner Beteiligung an einer KG sowie in vollem Umfang den im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen GmbH-Anteil. Für die GmbH wurden Finanzmittel in Höhe von 1 000 000 EUR und junge Finanzmittel in Höhe von 800 000 EUR festgestellt. Er hält zugleich im Sonderbetriebsvermögen eine Forderung über 2 000 000 EUR, die er nicht mitüberträgt. Im Gesamthandsvermögen sind weder Finanzmittel noch junge Finanzmittel vorhanden.
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Festzustellende
Finanzmittel unmittelbar aus dem Sonderbetriebsvermögen übertragene Finanzmittel | 0 EUR |
Finanzmittel aus
nachgeordneten Gesellschaften (GmbH-Anteil) |
1 000 000 EUR |
Festzustellende
junge Finanzmittel junge Finanzmittel aus nachgeordneten Gesellschaften (GmbH-Anteil) |
800 000 EUR |
Vater schenkt seinem Sohn einen Teil seiner Beteiligung an einer KG sowie in vollem Umfang den im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen GmbH-Anteil. Für die GmbH wurden Finanzmittel in Höhe von 1 000 000 EUR und junge Finanzmittel in Höhe von 800 000 EUR festgestellt. Er hält zugleich im Sonderbetriebsvermögen eine Forderung über 2 000 000 EUR, von der er 500 000 EUR mitüberträgt. Die jungen Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen betragen 600 000 EUR. Im Gesamthandsvermögen sind weder Finanzmittel noch junge Finanzmittel vorhanden.
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Festzustellende
Finanzmittel unmittelbar aus dem Sonderbetriebsvermögen übertragene Finanzmittel | 500 000 EUR |
Finanzmittel aus
nachgeordneten Gesellschaften (GmbH-Anteil) | 1 000 000 EUR |
Summe | 1
500 000 EUR |
Festzustellende
junge Finanzmittel unmittelbar aus dem Sonderbetriebsvermögen resultierende junge Finanzmittel | 600 000 EUR |
davon entfallen
auf das mitübertragene Sonderbetriebsvermögen 600 000 EUR x 500 000 EUR / 2 000 000 EUR | 150 000 EUR |
junge Finanzmittel
aus nachgeordneten Gesellschaften (GmbH-Anteil) | 800 000 EUR |
Summe
|
950 000 EUR |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478