Zu § 168 BewG
H B 168
Personengesellschaften/Gemeinschaften (Aufteilung des festzustellenden Grundbesitzwerts)
V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V+X GbR erwirbt noch 10 ha Fläche dazu und pachtet zusätzlich 10 ha Fläche an. Beide sind zu je ½ am Gesamthandsvermögen beteiligt. Es tritt der Besteuerungsfall ein.
Die Flächen des V haben einen Buchwert von 280 000 EUR, das Wirtschaftsgebäude einen Buchwert von 20 000 EUR. Die Wirtschaftsgüter des X haben einen Buchwert von 180 000 EUR. Die Flächen der Gesellschaft haben einen Buchwert von 300 000 EUR. Die Verbindlichkeiten für den Kauf der Fläche betragen am Bewertungsstichtag noch 24 000 EUR und für die Anschaffung der Maschinen durch X noch 10 000 EUR.
Die wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist im Ganzen zu bewerten. Der für den Besteuerungsfall notwendige Anteil an der Gesellschaft ist nach § 168 Absatz 3 BewG durch Aufteilung zu ermitteln.
Ermittlung des Grundbesitzwerts
Tabelle in neuem Fenster öffnenBodenwert20 ha × 250 EUR × 18,693 000 EURBesatzkapital30 ha × 150 EUR × 18,6+ 83 700 EURVerbindlichkeiten./. 34 000 EURWert des Wirtschaftsteils142 700 EURAufteilung des Grundbesitzwerts:
Tabelle in neuem Fenster öffnenGesamtVXGrundstücke nach Eigentumsverhältnissen:93 000 EURdavon 10/20 auf V und X zu je ½46 500 EUR23 250 EUR23 250 EURdavon 10/20 auf V46 500 EUR46 500 EURBesatzkapital nach den zur Verfügung gestellten Wirtschaftsgütern von 200 000 EUR:83 700 EURdavon V
Wirtschaftsgebäude 20 000 = 10 %8 370 EUR8 370 EURdavon X
Maschinen 180 000 = 90 %75 330 EUR75 330 EURVerbindlichkeiten nach Eigentumsverhältnissen:34 000 EURdavon 24 000 EUR auf V und X zu je ½24 000 EUR./. 12 000 EUR./. 12 000 EURdavon 10 000 EUR auf X10 000 EUR./. 10 000 EURSumme66 120 EUR76 580 EURSoweit der Besteuerungsfall für V eintritt, ist ein Anteil von 66 120 EUR, bei Eintritt für X ist ein Anteil von 76 580 EUR als Grundbesitzwert festzustellen.
A und B bewirtschaften einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer GbR, an der sie jeweils zu 50 % beteiligt sind. Zum Sonderbetriebsvermögen des A gehört ein Mähdrescher und zum Sonderbetriebsvermögen des B ein Traktor.
B überträgt zum im Wege der Schenkung die Hälfte seines Anteils auf S. Den zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Traktor überträgt er in vollem Umfang.
Ermittlung des Grundbesitzwerts
Tabelle in neuem Fenster öffnenWirtschaftsteil1 000 000 EURdavon Grund und Boden750 000 EURdavon Besatzkapital250 000 EURBetriebswohnungen600 000 EURWohnteil400 000 EURErmittlung des zur Verfügung gestellten Besatzkapitals
Tabelle in neuem Fenster öffnenTabelle in neuem Fenster öffnenSonderbetriebsvermögen A – MähdrescherBuchwert300 000 EURSonderbetriebsvermögen B – TraktorBuchwert+ 200 000 EURGesamthandsvermögen – Maschinen und Gebäude GbRBuchwert+ 650 000 EURBuchwerte insgesamt1 150 000 EURin EURA 50 % in EURB 50 % in EURdavon übertragener AnteilErwerber S in EURWirtschaftsteilGrund und Boden750 000375 000375 00050 %187 500Besatzkapital250 000Aufteilungsverhältnis
650 000 EUR : 1 150 000 EUR141 30470 65270 65250 %+ 35 326Sonderbetriebsvermögen A
300 000 EUR : 1 150 000 EUR65 21765 217Sonderbetriebsvermögen B
200 000 EUR : 1 150 000 EUR43 47843 478100 %+ 43 478Betriebswohnungen600 000300 000300 00050 %+ 150 000Wohnteil400 000200 000200 00050 %+ 100 000Wert des übertragenen Anteils am Grundbesitzwert516 304Nach R B 151.2 Absatz 2 Nummer 5 ist der Grundbesitzwert des übertragenen Anteils des B mit einem Betrag von 516 304 EUR festzustellen.
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BAAAH-43478