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Wo ist eigentlich der Ort der sonstigen Leistung eines Boxtrainers?
Können Leistungen eines Trainers zur Vorbereitung von Sportlern auf Wettkämpfe im Ausland steuerfrei sein? Mit dieser Frage musste sich der BFH im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Boxtrainers befassen. Fraglich ist, ob die Trainerleistung in der Wettkampfvorbereitung und die Wettkampfbetreuung eine komplexe, einheitliche Leistung darstellen, die am Ort der Sportveranstaltung ausgeübt wird und wo die Abgrenzung zum „normalen“ Training ist.
I. Leitsätze
1. Der Anwendungsbereich des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. ist nicht auf Leistungen bei Veranstaltungen beschränkt.
2. Trainerleistungen stellen mit sportlichen Leistungen zusammenhängende Tätigkeiten dar, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, wenn der Sport auf demselben Niveau und in vergleichbarer Qualität ohne die zu prüfende Tätigkeit nicht gewährleistet wäre.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist Boxtrainer. In den Streitjahren 2008 und 2009 war er aufgrund einer Vereinbarung als freier Mitarbeiter für einen Boxstall tätig, für den er die Boxer in Trainings- und Wettkampfbelangen sportlich betreute. Den Umfang seiner Tätigkeit sollte er frei mit den Boxern bestimmen. Es musste jedoch gewährleistet sein, dass die Sportler in angemessenem un...