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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierung im Konzern
BFH sieht weiten Anwendungsbereich
[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 6a GrEStG eine Umstrukturierung im Konzern dadurch erleichtern, dass Umwandlungsvorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Finanzverwaltung hatte den Anwendungsbereich der Steuerbefreiungsvorschrift allerdings durch eine enge Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 6a GrEStG in der Praxis erheblich eingeschränkt. Der BFH ist der restriktiven Auslegung der Finanzverwaltung jedoch nicht gefolgt ( [II R 50/13], NWB TAAAH-42101).
I. Verschmelzung einer GmbH auf die Alleingesellschafterin
[i]Verschmelzung führt zu einem grunderwerbsteuerbaren RechtsträgerwechselDie Klägerin ist Alleingesellschafterin einer GmbH, zu deren Vermögen inländische Grundstücke gehörten. Im Jahr 2010 übertrug die GmbH ihr Vermögen im Ganzen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Klägerin, die als Einzelkauffrau den Rechtsformzusatz „eingetragene Kauffrau“ führte. Eine solche Verschmelzung ist nach § 1 UmwG zulässig. Durch die Verschmelzung kam es bezüglich des zum Vermögen der GmbH gehörenden Grundbesitzes zu einem nach § 1 GrEStG steuerbaren Rechtsträgerwechsel. Das beklagte Finanzamt war der Auffassung, dass die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des § 6a GrEStG nicht erfüllt seien und setzte daher Grun...