Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Künstlersozialversicherung
I. Einführung
Seit 1983 gibt es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Im vorliegenden Aufsatz soll ein Überblick über die in diesem Gesetz geregelte Künstlersozialversicherung gegeben werden, welcher die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen berücksichtigt. Die letzte größere Änderung erfolgte mittels des ”Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze” vom (BGBl 2001 I S. 1027; vgl. dazu Marschner, NWB F. 27 S. 5361). Die Grundstruktur der Künstlersozialversicherung ist - wie auch bei früheren Novellierungen - mit diesem Änderungsgesetz nicht verändert worden, das teilweise am und teilweise am in Kraft getreten ist.
II. Die Sonderstellung der Künstlersozialversicherung im System der sozialen Sicherung
Die besondere Stellung des KSVG im Gefüge der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland zeigt sich vor allem darin, dass selbständige Künstler und Publizisten überhaupt in die Sozialversicherung einbezogen werden. Eine Einbeziehung von selbständig erwerbstätigen Personen in die Sozialversicherungspflicht bildet nämlich keineswegs den Regelfall. Des Weiteren zeigt sich der besondere Charakter des KSVG darin, dass der versicherte Künstler nur die Hälfte des Beitrag...