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Die Pflegeversicherung
I. Einführung
Seit dem 1. 4. 1995 werden aus der sozialen Pflegeversicherung, die im SGB XI (= Art. 1 des PflegeVG v. 26. 5. 1994, BGBl 1994 I S. 1014) geregelt ist, die häuslichen, seit dem die stationären Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Die Pflegeversicherung ist damit zwar der jüngste Sozialversicherungszweig der Bundesrepublik. Gleichwohl ist sie im Verlaufe der letzten Jahre mehreren Veränderungen unterworfen worden. Gerade erst sind mit Wirkung ab dem zwei wichtige Änderungsgesetze zum SGB XI ergangen, nämlich das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. (BGBl 2001 I S. 2320) und das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. (BGBl 2001 I S. 3728); enge Berührungspunkte zum SGB XI wies außerdem die ebenfalls zum in Kraft gesetzte Heimrechtsnovelle auf (Drittes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes v. , BGBl 2001 I S. 2960; zu diesem Gesetz und zum PQsG vgl. auch Marschner, NWB F. 27 S. 5435). Deshalb erscheint es gerechtfertigt, im Folgenden einen Überblick über die gegenwärtige Ausgestaltung der Pflegeversicherung zu geben.
II. Das Versicherungs- und Beitragsrecht
1. Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Darstellung der sozialen Pflegeversicherung hat sich auf das Leistungs- und Leist...