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BFH 03.09.2019 IX R 2/19, BBK 5/2020 S. 213

Steuerrecht | Sanierungskosten für Abwasserkanal sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

Die Kosten für die Sanierung eines bereits vorhandenen Abwasserkanals im Rahmen der Errichtung eines neuen Gebäudes, das vermietet werden soll, sind als Werbungskosten in voller Höhe sofort absetzbar. Es handelt sich nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Gebäudes oder des Grund und Bodens.

Der [i]Beseitigung eines Schadens im vorhandenen Abwasserkanal Kläger des Urteilsfalls vermietete seit 2010 ein Grundstück, das mit einem alten Einfamilienhaus bebaut war. Er ließ das Einfamilienhaus abreißen und begann mit dem Neubau eines Zweifamilienhauses, das 2016 fertig gestellt wurde. Während des Baus stellte er im Jahr 2014 einen Wurzeleinwuchs in dem bereits vorhandenen S. 214Abwasserkanal fest, der vom öffentlichen Straßenkanal auf das Grundstück führte. Die Kosten für die Beseitigung dieses Schadens i. H. von ca. 9.500 € machte der Kläger...

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