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Bilanzierung | Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz
Nach dem BFH darf die Rückstellung in der Steuerbilanz die in der Handelsbilanz gebildete Rückstellung nicht übersteigen.
Dies ergibt sich aus der Formulierung „höchstens insbesondere“, die im Einleitungssatz des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG verwendet wird. Die [i]Gesetzeswortlaut spricht für Begrenzung auf HandelsbilanzwertFormulierung „höchstens insbesondere“ durchbricht nicht den Maßgeblichkeitsgrundsatz, sondern macht deutlich, dass es neben den Fallgruppen der Buchstaben a bis f des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG noch weitere Obergrenzen gibt; hierzu gehört auch die handelsbilanzielle Höhe. Hätte der Gesetzgeber keine Begrenzung auf den handelsrechtlichen Wert haben wollen, hätte er die Worte „höchstens insbesondere“ streichen müssen.
Weiterhin ergibt [i]Gesetzesbegründungsich aus der Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG eine Begrenzung des steuerbilanziellen Werts auf den handelsbilanziellen Wert; denn in der Gesetzesbegründung heißt es:
„I...