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Schaffung eines neuen Sozialgesetzbuchs zur Rehabilitation
I. Einführung
Zum 1. 7. 2001 ist das SGB IX in Kraft getreten, das nahezu alle Vorschriften in sich vereinigt hat, die sich bislang im bundesdeutschen (insoweit ”zersplitterten”) Recht mit den Nachteilsausgleichen zugunsten behinderter Menschen befassten. Es sind allerdings nicht alle in Betracht kommenden ”Behindertenvorschriften” nunmehr im SGB IX zu finden. So ist es beispielsweise dabei geblieben, dass einkommensteuerrechtliche Sonderregelungen, die für behinderte Menschen geschaffen wurden, weiterhin im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften, nicht aber im SGB IX anzutreffen sind.
Über wesentliche Neuregelungen, die das sehr umfangreiche (insgesamt aus ca. 60 Artikeln bestehende) SGB IX zum mit sich gebracht hat, soll nachfolgend in einem kurzen Überblick berichtet werden. Weitere Hintergrundinformationen lassen sich den amtlichen Gesetzgebungsmaterialien entnehmen (BT-Drs. 14/5074, 14/5531, 14/5639, 14/5786 und 14/5800).
II. Neukodifikation (formale Neuregelungen)
Ebenso wie bei der Einführung von früheren Büchern des SGB (die schrittweise seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorgenommen wurde) kann auch beim neuen SGB IX von einer ”Neukodi...