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Neue beitragsrechtliche Behandlung von Ansprüchen aus Beschäftigung
Gemeinsame Grundsätze der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vom 20.11.2019
Der GKV-Spitzenverband hat sich zusammen mit weiteren Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger in seiner Herbst-Sitzung am mit den Auswirkungen verschiedener höchstrichterlicher Urteile und inzwischen verabschiedeter steuerlicher Regelungen beschäftigt. Die Ergebnisse sind nachstehend zusammengefasst.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Beitragsrechtliche Behandlung von verbilligter Wohnraumüberlassung
[i]Sachbezüge als geldwerte VorteileZum Arbeitsentgelt i. S. der Sozialversicherung zählen neben Geld- auch Sachbezüge (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch – SGB IV). Aus den Sachbezügen resultiert ein geldwerter Vorteil, der sowohl der Lohnsteuerpflicht als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt. In welcher Höhe dieser Vorteil zwingend anzusetzen ist, regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Zu den Sachbezügen gehört eine im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung gestellte Unterkunft oder eine zur Verfügung gestellte Wohnung.
1. Abgrenzung der Unterkunft von einer Wohnung
[i]Wohnung ermöglicht selbständige HaushaltsführungDa der geldwerte Vorteil von Unterkünften einerseits und Wohnungen andererseits unterschiedlich angesetzt wird, ist eine Abgrenzung erforderlich. Eine Wohnung ist eine ab...