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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung bei Beteiligung an grundstücksverwaltender Personengesellschaft
Einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (vgl. NWB LAAAH-10787, BStBl 2019 II S. 262 = Kurzinfo StuB 2019 S. 338 NWB MAAAH-12359; Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Der Große Senat des (BStBl 2019 II S. 262 = Kurzinfo StuB 2019 S. 338 NWB MAAAH-12359) entschieden, dass einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ( damals: GmbH & Co. KG) die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu versagen ist, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Diese Rec...