Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des AEAO
Das BMF hat ein Schreiben zur sofortigen Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) herausgegeben ( NWB LAAAH-39799).
Durch das BMF-Schreiben wird der AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen beziehen sich dabei insbesondere auf folgende Themengebiete:
AEAO zu § 31a Nr. 2.3: Zuständige Stellen für die Prüfung und Bekämpfung von illegaler Beschäftigung,
AEAO zu § 55 Nr. 10: Veräußerung von Anteilen durch einen steuerpflichtigen Anteilseigner an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft an einen steuerbegünstigten Erwerber,
AEAO zu § 68: Begriffe „Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime“,
AEAO zu § 73: Haftung,
AEAO zu § 87a: elektronischen Übermittlung von Daten (Verschlüsselung),
AEAO zu § 149: Vorabanforderungen von Steuererklärungen,
AEAO zu § 150: Form und Inhalt der Steuererklärungen,
AEAO zu § 152: Verspätungszuschlag,
AEAO zu § 239: Verzinsung.