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Dotationskapital bei inländischen Bankbetriebsstätten nach der BsGaV
Bestimmung des Dotationskapitals, Steuerprozesse und Niedrigzinsumfeld
Inländische Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute (Bankbetriebsstätten) müssen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung über ein Dotationskapital verfügen, das der Art ihrer Geschäfte mit Hinblick auf die übernommenen Funktionen und Risiken Rechnung trägt. In der Praxis wird der Dotationskapitalermittlung häufig im Rahmen der laufenden Steuer-Compliance nur untergeordnete Aufmerksamkeit gewidmet. In Außenprüfungen bieten Steuerpflichtige der Finanzverwaltung daher regelmäßig Korrekturmöglichkeiten, die mit geringem Aufwand vermieden werden könnten. Dieser Aufsatz zeigt praktische Handlungsempfehlungen auf, um das Risiko steuerlicher Anpassungen im Rahmen von Außenprüfungen zu reduzieren. Den Kern bildet die Einführung eines effizienten Prozesses zur regelmäßigen Überprüfung maßgeblicher Kennzahlen. Es empfiehlt sich, die Dotationskapitalermittlung in die Verrechnungspreisprozesse einzubinden.
Ein schlanker Prozess zur laufenden Kontrolle der für das Dotationskapital maßgeblichen Komponenten mit klaren Verantwortlichkeiten und Handlungsvorgaben ist geeignet, Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu vermeiden.
Anhand der in der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) und den Verwaltungsgrundsätzen Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) enthaltenen Regelungen und Beispielen lässt sich eine (auch unterjährige) Dotationskapitalbestimmung durchführen, wobei ein enger Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung dringend notwendig ist.
Das aktuelle Niedrigzinsumfeld kann zu negativen Refinanzierungszinssätzen führen. Ist in solchen Fällen eine Anpassung des Zinsaufwands aufgrund einer Unterdotierung notwendig, kann ein konservativer Ansatz darin bestehen, eine einkünftemindernde Anpassung zu unterlassen.S. 160