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STFAN Nr. 3 vom Seite 7

Überblick über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Dipl.-Finzw. (FH) Christian Merker, StB, München

Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am erst in einer durch den Vermittlungsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Das Gesetz sieht steuerliche Begleitmaßnahmen zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vor. Konkret sollen die mit der CO2-Bepreisung erzielten Mehreinnahmen durch entlastende Maßnahmen an die Bürgerrinnen und Bürger zurückgegeben werden. Der folgende Beitrag stellt die Regelungen des Gesetzes dar.

Befristete Anhebung der Entfernungspauschale

Da sich auf Grund der höheren CO2-Bepreisung die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöhen, sieht das Gesetz eine befristete Anhebung der Entfernungspauschale vor. Konkret werden für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 für die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 € und für jeden weiteren vollen Kilometer 0,35 € in den Veranlagungszeiträumen 2021 bis 2023 und 0,38 € in den Veranlagungszeiträumen 2024 bis 2026 als Entfernungspauschale berücksichtigt. Diese befristete Anhebung gilt auch für die Famili...