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Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG
10 prüfungs- und praxisrelevante Fälle
Grundsätzlich ist umsatzsteuerlich jeder Umsatz einzeln zu betrachten und entsprechend seines Tatbestands zu würdigen. Die Übertragung eines Unternehmens führt jedoch i. d. R. zu einer Vielzahl von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Daher bestimmt § 1 Abs. 1a UStG in Umsetzung des Art. 19 MwStSystRL u. a. aus Gründen der Vereinfachung, dass die Übertragung eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen als einheitlicher Vorgang gewürdigt werden kann. Besonderheit dieser sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, dass sie im Gegensatz zur Verwirklichung der jeweiligen Einzelumsätze nichtsteuerbar ist. Die nachfolgende Fallstudie erläutert mithilfe der systematischen Darstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1a UStG prüfungs- und praxisrelevante Anwendungsfälle und vertieft daneben wesentliche Problemfelder.
Das Schaubild des Autors „Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG“, SteuerStud 5/2020 S. 299, NWB UAAAH-42439, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.
I. Tatbestandsmerkmale einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Gemäß § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze i. R. einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG, die für dessen Unternehmen ausgeführt werden, nicht der Umsa...