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Gesetzliche Verbesserungen bei den häuslichen Pflegeversicherungsleistungen
I. Vorbemerkungen
Am ist das 4. SGB XI-ÄndG in Kraft getreten, das auf einen (nahezu unverändert gebliebenen) Gesetzentwurf der Bundesregierung vom März 1999 zurückgeht (BT-Drs. 14/580 v. 19. 3. 1999). Das schmale Gesetz bringt maßvolle Verbesserungen bei den häuslichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung mit sich und führt zu jährlichen Mehrausgaben der Pflegekassen von rund 260 Mio. DM. In Fachkreisen wird deshalb vom ”260-Mio.-Paket” gesprochen.
Obwohl über den Gesetzesinhalt ein breiter politischer Konsens bestand (die CDU/CSU hat dem Gesetz zugestimmt), weist das 4. SGB XI-Änderungsgesetz eine lange Vorgeschichte auf: Der Inhalt des nunmehr ergangenen Gesetzes war praktisch schon im Herbst 1997 bekannt, als das ”260-Mio.-Paket” vom Bundesarbeitsministerium ausformuliert worden war. Die Umsetzung der vorgesehen Leistungsverbesserungen scheiterte aber seinerzeit an der FDP, die damals als Regierungskoalitionär fungierte und keine Leistungsverbesserungen, sondern Beitragssatzsenkungen in der Pflegeversicherung befürwortete. Daraufhin wurde das ”260-Mio.-Paket” vom damaligen SPD-Land Hessen in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 399/98 v. ), ...