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Vermietung von PKW-Stellplätzen an Wohnungsmieter steuerpflichtig
In seinem Urteil vertritt das Thüringer FG die Auffassung, dass es sich bei der Vermietung von PKW-Stellplätzen an Wohnungsmieter um eine steuerpflichtige Leistung handelt. Die Entscheidung steht damit im Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist bereits beim BFH anhängig (Az.: V R 41/19).
I. Leitsatz
Auch mit der Vermietung von Stellplätzen an Wohnungsmieter erbringt ein Unternehmer umsatzsteuerbare Leistungen, für die die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Vermietung der Stellplätze ist nicht als unselbstständige Nebenleistung zu der umsatzsteuerfreien Vermietung von Wohnungen anzusehen (gegen FinVerw.).
II. Sachverhalt
Im streitgegenständlichen Sachverhalt ging es um die Berichtigung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 15a UStG. Der Kläger hatte in den Jahren 2011 bis 2014 ein Gebäude errichtet. Er beabsichtigte, dieses Gebäude für die Erzielung steuerpflichtiger Vermietungsumsätze zu verwenden. Dementsprechend machte der Kläger gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Vorsteuern aus den Eingangsrechnungen der Gebäudeerrichtung geltend. Im Jahr 2014 änderte der Kläger seine Verwendungsabsicht für das Gebäud...