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BMF klärt Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG
Anmerkungen zum
Beginnend mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 ist der BFH in mehreren Nachfolgeentscheidungen der sehr restriktiven Auffassung des BMF zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG entgegengetreten. Mit Schreiben vom hat das BMF diese inzwischen gefestigte Rechtsprechungslinie nunmehr akzeptiert und umgesetzt. Für die Beratungspraxis bedeutet dies endlich Rechtssicherheit bei der Gestaltung von unentgeltlichen Betriebsübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Was gilt nach dem neuen zum Anwendungsbereich?
Welche positiven Aspekte gibt es bei der Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt?
Wie ist das Schreiben insgesamt zu werten?
I. Einleitung und Überblick
1. Gesetzliche Vorgaben der unentgeltlichen Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten
[i]Kraft, Finanzverwaltung äußert sich zu Zweifelsfragen in Bezug auf die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG, NWB 1/2020 S. 20 NWB VAAAH-38429 Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen (zwingend) die steuerlichen Buchwerte fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person ...