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Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung
I. Die Reform der Arbeitsförderung
Mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. (BGBl I S. 594) wurden die arbeitsförderungsrechtlichen Vorschriften grundlegend überarbeitet und zum als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Kernaufgabe der Arbeitsförderung bleibt die (Ver)Sicherung der Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit durch das Arbeitslosengeld als Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung (Haushaltsansatz 1998 rd. 60 Mrd. DM) und die aus Bundesmitteln gezahlte Arbeitslosenhilfe (Haushaltsansatz 1998 rd. 28,5 Mrd. DM). Die über diese Entgeltersatzleistungen hinausgehenden Dienste und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dienen vorrangig dem Ziel, den Versicherungsfall Arbeitslosigkeit nicht eintreten zu lassen oder ihn, wenn er eingetreten ist, so bald wie möglich zu beenden. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über den Leistungskatalog der Arbeitsförderung und ergänzende arbeitsmarktpolitische Förderleistungen aus Mitteln des Bundes und der Europäischen Union, kann sich an dieser Stelle aber nur auf die wichtigsten Voraussetzungen und Regelungen zum Leistungsumfang beschränken.