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Die unterschiedlichen Beitragsberechnungsgrundlagen in der Sozialversicherung
Private Versicherungen berechnen in der Regel die Höhe der zu zahlenden Prämie nach dem zu versichernden individuellen Risiko. Anders dagegen verhält es sich in der gesetzlichen Sozialversicherung. Hier gilt das sog. Solidaritätsprinzip: Die Beiträge orientieren sich nicht am individuellen Versicherungsrisiko, sondern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Wer viel verdient, zahlt hohe Beiträge, wer weniger verdient, wird mit entsprechend niedrigen Beiträgen belastet. In der Krankenversicherung wird die Familienversicherung (§ 10 SGB V) beitragsfrei durchgeführt; die Anzahl der anspruchsberechtigten Angehörigen spielt keine Rolle. Innerhalb der einzelnen Versichertengruppen bestehen erhebliche Unterschiede in der Beitragsberechnung; die wichtigsten werden in zusammengefaßter Form nachstehend dargestellt.
I. Mitgliedschaft aufgrund einer Beschäftigung
1. Versicherungspflichtig Beschäftigte
Für versicherungspflichtig Beschäftigte sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen. Was unter Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, e...