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BBK Nr. 4 vom

Update zum Forschungszulagengesetz (FZulG)

Überblick zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren ab 2020

Dominik Ortwald

Im Frühjahr 2019 hatte [i]Ortwald, Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und EntwicklungFZulG, BBK 11/2019 S. 512 NWB RAAAH-15830die Bundesregierung ihren Entwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung veröffentlicht, der Gegenstand eines Beitrags in BBK 11/2019 S. 512 gewesen ist. Ende November 2019 stimmte der Bundesrat nun dem am vom Bundestag beschlossenen FZulG zu, so dass dieses zum in Kraft treten konnte. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben sich zwischen dem Regierungsentwurf und der finalen Ausfertigung des FZulG einige, zum Teil nicht unerhebliche Änderungen ergeben, die im Wesentlichen auf EU-beihilferechtliche Probleme zurückgehen und durch die Anpassung an die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beseitigt wurden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Förderungsvoraussetzungen

Subjektiv förderungsfähig sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i. S. des EStG und des KStG, soweit diese Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit erzielen und nicht von der Besteuerung befreit sind. Mitunternehmerschaften sind ebenfalls förderungsfähig.

Auftragsforschung ist von der Forschungszulage nicht ausgeschlossen. Förderberechtigt ist in diesem Fall der Auftraggeber.

Ausgeschlossen sind U...

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