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Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | BMF tritt neuer BFH-Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitserfordernis entgegen
Das BMF hat zur Anwendung des hinsichtlich der Gewährung von Zusatzleistungen und der Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen Stellung genommen ().
Hintergrund: Mit Urteilen v. - , (NV) und (NV) hat der BFH seine Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des EStG enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung), geändert.
Entgegen seiner alten Rechtsprechung (vgl. , BStBl II 2013, S. 395 und , BStBl II 2013, S. 398) kommt es dem BFH zufolge nicht mehr darauf an, ob der zusätzliche Arbeitslohn vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich geschuldet wird oder nicht (s. hierzu Geserich, ). Betroffen hiervon sind bspw. die Vorschriften § 3 Nr. 15, 33, 34, 34a, 37, 46 EStG und § 37b Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 6 EStG, § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG sowie § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG (s. auch Geserich, NWB 47/2019...