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Neue arbeitsmarktpolitische Leistungen nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz ab 1. 4. 1997
Mit dem AFRG werden die arbeitsförderungsrechtlichen Vorschriften zum als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Neben den vorgezogenen Regelungen zum Arbeitslosengeld (NWB F. 27 S. 4699) sind auch neue arbeitsmarktpolitische Instrumente und bei bestehenden Arbeitsförderungsleistungen wichtige Änderungen bereits zum in Kraft getreten, um Arbeitsämtern und Leistungsberechtigten angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage sofort zusätzliche und erweiterte Fördermöglichkeiten zu bieten.
I. Neue arbeitsmarktpolitische Leistungen
Die neuen Leistungen - Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose, der Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber, der Einstellungszuschuß für Existenzgründer und ein neuer Lohnkostenzuschuß für Wirtschaftsunternehmen in den neuen Bundesländern - sind sog. ”Kann-Leistungen”, über deren Gewährung die Arbeitsämter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden haben.
1. Trainingsmaßnahmen
Als Trainingsmaßnahmen kann das Arbeitsamt Kurzmaßnahmen fördern, die zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen beitragen. Das Gesetz ermöglicht es ausdrücklich, derartige Maßnahmen ...